AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Hundeschule Sixt * Hundetraining *Workshops * Seminare

Jörg Sixt

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Hundeschule Sixt – Jörg Sixt gelten
nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Jörg Sixt bietet der Halter verbindlich einen
Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der
vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Jörg Sixt zustande. Durch den
Vertragsabschluss gelten die AGBs von Jörg Sixt als anerkannt. Mündlich vereinbarte Termine für
Einzeltrainings und Gruppentrainings sind grundsätzlich verbindlich.

Vertragsinhalt

Vertragsgegenstand sind Kurse, Workshops, Seminare, Einzeltrainingsstunden,
Gruppentrainingsstunden und andere Angebote und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre
Hunde, die durch Jörg Sixt angeboten werden.

Haftung

Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist,
sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.
Jörg Sixt haftet für keinerlei Schäden, die der Hund während des Trainings gegenüber Dritten oder
anderen Hunden verursacht. Der Hundeführer wird darauf hingewiesen, dass die Hundebetreuung
mit oder ohne Trainingsinhalt, in Gruppenstunden den Hundeführer nicht von seiner eigenen
Verantwortung als Hundeführer befreit. Dies gilt auch, wenn der Trainer z.B. ein Ableinen
befürwortet oder anweist.
Jörg Sixt kann für Schäden, Erkrankung, Verletzung oder Todesfall, die das Tier während des
Trainingszeitraumes erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Jörg Sixt ist
ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Verpflichtungen des Hundehalters gegenüber Jörg Sixt

Der Hundehalter verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu sein.
Die Haftpflichtversicherung des Hundes, bzw. Halters muss im Schadensfall für alle Schäden, die
durch den Hund entstanden sind, aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch Jörg Sixt
wird vertraglich ausgeschlossen.
Der Hundehalter verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund
mit einem Chip versehen zu haben.
Der Hundehalter verpflichtet sich im Falle eines Tierarztbesuches, während des Hundetrainings von
Jörg Sixt, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Der Hundehalter verpflichtet sich Jörg Sixt über alle den Hund betreffenden und sich veränderten
Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder
Läufigkeit zu informieren.
Der Hundehalter verpflichtet sich Jörg Sixt über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.
Der Hundehalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB.
Der Hundehalter verpflichtet sich für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen,
zu haften. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch Jörg Sixt wird vertraglich ausgeschlossen.

Erfolgsgarantie

Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte
Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Der Erfolg hängt
in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund ab.

Absage

Sollte der Hund nicht, an dem geplanten und zuvor festgelegten Tag(en), am Einzeltraining
teilnehmen können so ist dies vom Kunden spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings
mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist steht Jörg Sixt das Recht auf eine Ausfallvergütung in
Höhe von 100 % des ursprünglichen Trainingspreises zu.
Sollte der Hund nicht, an dem geplanten und zuvor festgelegten Tag(en), am Gruppentraining
teilnehmen können so steht Jörg Sixt das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 100 % des
ursprünglichen Trainingspreises zu.
Jörg Sixt verpflichtet sich ebenfalls dem Kunden frühzeitig und schnellstmöglich über evtl. Ausfälle zu
benachrichtigen. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse
(Wetterverhältnisse oder durch Krankheit des Trainers) ausfallen ist Jörg Sixt verpflichtet einen
Ersatztermin anzubieten.
Jörg Sixt kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Halter Vertrags- oder Tierschutzwidrig
verhält.

Preise, Zahlung und Abrechnung

Trainingsgebühren für Einzeltraining, Workshopgebühren, Seminargebühren werden nach erbrachter
Leistung abgerechnet und sind nach Ende der Stunde bar vor Ort zu bezahlen. Eine Rechnung wird im
Nachhinein erstellt.
Trainingsgebühren für Gruppentraining werden monatsweis Abgerechnet und sind in der ersten
Gruppenstunde im Monat bar vor Ort zu bezahlen. Eine Rechnung wird im Nachhinein erstellt.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit des Kunden, sowie Läufigkeit etc. des Hundes.
Nicht zurückerstattet wird ein Ausfall aufgrund “höherer Gewalt” wie Autoschaden oder Autounfall,
äußere Umwelteinflüsse etc.
Eine Anmeldung (telefonisch, persönlich oder per E-Mail, WhatsApp) ist in jedem Fall bindend.

Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden unterliegen
dem urheberrechtlichen Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die
Vervielfältigung, Verbreitung oder der Verleih sind hiermit ausdrücklich untersagt.
Bild- und Tonmaterial
Private Bild- und Tonaufnahme dürfen nur nach Rücksprache mit Jörg Sixt erstellt werden. Das Recht
auf Privatsphäre aller Teilnehmer/Kunden ist zu wahren! Bild- und Tonaufnahmen welche Jörg Sixt
erstellt werden nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Halter veröffentlicht oder zu PR-
Maßnahmen genutzt.

Beratungs-/Anamnesebogen

Der Halter verpflichtet sich, die Fragen des Trainers für den Anamnesebogen beim
Beratungsgespräch wahrheitsgemäß zu beantworten.

Kommunikation

WhatsApp erleichtert die Kommunikation. Die Verwendung von WhatsApp ist nicht verpflichtend.
Neben WhatsApp stelle ich auch SMS, Email oder Telefon zur Verfügung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hersbruck